Allgemeine Geschäftsbedingungen Bachmann Mobile Kommunikation AG

 
 

Geltungsbereich: Vorbehältlich abweichender schriftlicher Individualabreden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen Bachmann Mobile Kommunikation AG und ihren Kunden.

 

Geltungsbeginn: Mit der Aufgabe der Bestellung eines Produktes, mit der Vornahme des Kaufs eines Produktes oder mit der Erteilung eines Auftrages an Bachmann Mobile Kommunikation AG akzeptiert der Kunde die vollumfängliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

 

Preise: Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken und sind auch in Schweizer Franken zu begleichen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer, andere gesetzliche Abgaben oder Steuern, vorgezogene Entsorgungsgebühren, weitere Abgaben und Gebühren ähnlicher Art, Versandkosten sowie Transportversicherungskosten sind in den Preisen nicht inbegriffen und gehen zusätzlich zu Lasten des Kunden.

 

Kostenvoranschläge für Produkte im Bereich der Mobilen Kommunikation (GSM, UMTS, LTE usw.): Kostenvoranschläge werden automatisch bei Ablehnung eines Garantieantrages oder auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Frist für die Beantwortung von Anfragen für Kostenvorschläge beträgt 1 Monat. Die Prüfkosten zuzüglich gesetzliche Mehrwertsteuer und Versandkosten trägt der Einsender des Produktes als Auftraggeber, sofern das eingesandte Produkt von Bachmann Mobile Kommunikation AG unrepariert retourniert werden muss. Entsorgungen erfolgen kostenlos.

 

Kostenvoranschläge für Panasonic Produkte: Kostenvoranschläge werden automatisch bei Ablehnung eines Garantieantrages oder auf ausdrücklichen Wunsch erstellt. Die Frist für die Beantwortung von Anfragen für Kostenvorschläge beträgt 1 Monat. Erfolgt die Ablehnung des Garantieantrages während der vom Produktehersteller eingeräumten Garantiefrist, trägt der Einsender des Produktes als Auftraggeber die Versandkosten, sofern das eingesandte Produkt von Bachmann Mobile Kommunikation AG unrepariert retourniert werden muss. Bei Produkten ausserhalb der vom Produktehersteller eingeräumten Garantiefrist fallen zu den Versandkosten zusätzlich Prüfkosten zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand an, falls das Gerät unrepariert retourniert werden muss. Entsorgungen erfolgen in allen Fällen kostenlos.

 

Zahlungsmodalitäten: Die Rechnungen sind binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Zu Teilzahlungen ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde ist auch weder berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten noch ist er berechtigt, seine Schulden gegenüber Bachmann Mobile Kommunikation AG mit anderweitigen Gegenforderungen gegenüber Bachmann Mobile Kommunikation AG zu verrechnen.

 

Verzug: Der Kunde gerät mit Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist ohne weiteres in Verzug. Der von diesem Zeitpunkt an geschuldete Verzugszins beträgt 5 % pro Kalenderjahr. Bei zusätzlichen Zahlungsaufforderungen wird dem Kunden neben dem dannzumal bereits fälligen Verzugszins für jede Zahlungsaufforderung je eine pauschale Umtriebsentschädigung von CHF 20.00 belastet.

 

Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Kaufpreisschuld behält sich Bachmann Mobile Kommunikation AG an allen verkauften Produkten das Eigentumsrecht vor und ist berechtigt, ohne Mitwirkung des Kunden und damit einseitig eine entsprechende Anmeldung zur Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.

 

Lieferungen: Bachmann Mobile Kommunikation AG versucht alles in ihrer Macht stehende, um die von ihr angegebene Lieferfristen einzuhalten, ohne dafür Gewähr zu übernehmen. Teillieferungen sind zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus Teillieferungen von der Erfüllung der gesamten Bestellung abhängig zu machen. Ohne Bachmann Mobile Kommunikation AG bei Nichteinhaltung der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zur nachträglichen Lieferung angesetzt, ihr den Rücktritt bei ergebnislosem Ablauf dieser Nachfrist angekündigt und deren ergebnislosen Ablauf abgewartet zu haben, ist der Kunde nicht berechtigt, seinen Rücktritt vom Rechtsgeschäft zu erklären. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Kunden ist bei Lieferverzug in jedem Fall ausgeschlossen.

 

Höhere Gewalt: In allen Fällen höherer Gewalt, insbesondere auch bei Eintritt unvorhergesehener Verspätungen in der Fabrikation, ist Bachmann Mobile Kommunikation AG von der Einhaltung der Lieferfristen vollumfänglich entbunden, ohne dass dem Kunden diesfalls das Recht zusteht, vom Rechtsgeschäft zurückzutreten und/oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

 

Haftung: Bachmann Mobile Kommunikation AG haftet dem Kunden ausschliesslich für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht. Die Haftung für Hilfspersonen wird gänzlich wegbedungen. Bei von Bachmann Mobile Kommunikation AG zu vertretenem Verlust wird dem Kunden der Schaden durch Lieferung eines gleichwertigen Produktes ersetzt.

 

Garantie (Gewährleistung): Bei Verkauf von neuen Produkten gewährt Bachmann Mobile Kommunikation AG dem Kunden ab Verkaufsdatum für diejenige vom jeweiligen Produktehersteller eingeräumte Garantiefrist Garantie. Die Garantiefrist für Austauschprodukte beträgt mindestens 3 Monate ab dem Kalendertag der Aushändigung an den Kunden und maximal die Restlaufzeit der ursprünglichen Garantiedauer für das ersetzte Neuprodukt. Die Garantie für von Bachmann Mobile Kommunikation AG vorgenommene Reparaturen beträgt 3 Monate und beginnt am Kalendertag der Ablieferung des reparierten Produktes beim Kunden zu laufen. Die Garantie von Bachmann Mobile Kommunikation AG erstreckt sich auf die binnen der Garantiefrist auftretenden und rechtzeitig gerügten Mängel, deren nachweisbare Ursache Materialfehler, fehlerhafte Installationen oder mangelhafte Reparaturarbeiten von Bachmann Mobile Kommunikation AG sind. Die Garantieleistung von Bachmann Mobile Kommunikation AG beschränkt sich nach freiem Ermessen von Bachmann Mobile Kommunikation AG auf die Reparatur oder den Austausch der mangelhaften Produkte oder Bestandteile oder auf die Vergütung des Sachwertes der nicht reparierten oder nicht ausgetauschten Produkte oder Bestandteile. Jede weitergehende Sach- oder Rechtsgewährleistung, insbesondere diejenige für so genannte mittelbare oder indirekte Schäden, sowie die Wandlungs- und Minderungsansprüche werden ausgeschlossen. Durch Flüssigkeiten, durch Säuren, durch Fallenlassen der Produkte, durch Abnützung der Produkte, durch unsachgemässe Benützung bzw. Bedienung der Produkte, durch unsachgemässe Behandlung bzw. Reinigung der Produkte, durch mangelhafte Pflege der Produkte, durch übermässige Beanspruchung der Produkte, durch extreme Umgebungseinflüsse wie auch durch Fremdeingriffe erzeugte Schäden sind von jeder Garantiegewährleistung ausgeschlossen. Für Änderungen oder Reparaturen, die nicht durch Bachmann Mobile Kommunikation AG vorgenommen werden, übernimmt Bachmann Mobile Kommunikation AG keine Haftung.

 

Datensicherung: Bei der Durchführung von Reparaturen kann es zu Datenverlust (Software & Datenbanken) kommen. Bachmann Mobile Kommunikation AG Stans übernimmt hierfür keine Haftung. Die Sicherung eines vorhandenen Datenbestandes unterliegt allein der Verantwortung des Kunden. Der Kunde hat vor Erteilung eines Reparaturauftrags für die erforderliche Datensicherung zu sorgen. Das Wiederherstellen des Datenbestandes obliegt ebenfalls dem Kunden.

 

Rügepflicht: Bei erkennbaren Mängeln hat der Kunde umgehend nach Erhalt der Produkte oder nach Inanspruchnahme der Dienstleistungen von Bachmann Mobile Kommunikation AG unter Angabe der Art der Mängel Bachmann Mobile Kommunikation AG schriftlich Anzeige zu erstatten. Handelt es sich um Mängel, die bei der übungsgemässen Untersuchung nicht erkennbar waren, so muss die Anzeige sofort nach deren Entdeckung, spätestens aber vor Ablauf der entsprechenden Garantiefrist erfolgen. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, so gilt das Produkt oder die in Anspruch genommene Dienstleistung als genehmigt. Transportschäden sind sofort dem entsprechenden Transportunternehmen zu melden. Bachmann Mobile Kommunikation AG übernimmt für Transportschäden keinerlei Haftung.

 

Annahmeverweigerung: Wird die Nachnahme-Rücksendung oder die Vorauszahlung eines reparierten oder unreparierten Produktes durch den Kunden verweigert, so bleibt das Produkt bei Bachmann Mobile Kommunikation AG abholbereit. Der Kunde kann das Produkt noch während 3 Monaten gegen Barzahlung im Geschäft abholen. Nach unbenutztem Fristablauf erlischt der Anspruch des Kunden und die Bachmann Mobile Kommunikation AG kann über das Produkt frei und ohne Kosten- oder Schadenersatzfolgen verfügen.

 

Warenretouren: Der Kunde hat das Recht, innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen nach Erhalt des Produktes dieses ohne Angabe von Gründen zu retournieren. Jegliche Retoursendungen sind mit Bachmann Mobile Kommunikation AG vorgängig telefonisch abzusprechen. Nur die von Bachmann Mobile Kommunikation AG bestätigten Warenretouren (Retourbestätigung) werden auch als Retouren angenommen. Für Rücksendungen wird dem Kunden pauschal eine Bearbeitungsgebühr von CHF 30.00 erhoben. Nicht bestätigte Wareretouren werden unbearbeitet an den Absender zurückgeschickt. Die Produkte müssen unbeschädigt, funktionsfähig, vollständig, in einwandfreier Originalverpackung, ohne Fremdkleber und unter Beilage der Rechnungskopie bzw. des Lieferscheines retourniert werden. Das Rückgaberecht für Verbrauchsmaterial, Akkus, Batterien, Speicherkarten oder Software besteht nur, wenn die Rückgabe mit ungeöffneter Originalpackung erfolgt. Die in Zusammenhang mit der Rücksendung anfallenden Kosten trägt vollumfänglich der Kunde. Bereits eingelöste Nachnahmen oder Vorauszahlungen werden dem Kunden nicht gutgeschrieben werden.

 

Teilnichtigkeit/Teilunwirksamkeit: Die teilweise oder vollständige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbindungen hat, unabhängig vom Zeitpunkt deren Eintretens, nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbindungen zur Folge. Bachmann Mobile Kommunikation AG und der Kunde sind gehalten, in diesem Falle anstelle der teilweise oder vollständig nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen eine zulässige, gültige und wirksame Regelung zu treffen, die Sinn und Zweck der teilweise oder vollständig nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am besten erreicht.

 

Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Betreibungsort und Gerichtsstand: Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Bachmann Mobile Kommunikation AG und ihren Kunden unterstehen, unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts und jeglichen Staatsvertragsrechts (insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf [„Wiener Kaufrecht"]), ausschliesslich und vollumfänglich dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz und ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von Bachmann Mobile Kommunikation AG. Bachmann Mobile Kommunikation AG hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Betreibungsamt, Gericht oder jeder sonst zuständigen Amtsstelle an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.