Allgemeine Geschäftsbedingungen Bachmann Mechanik AG
Geltungsbereich: Vorbehältlich abweichender schriftlicher Individualabreden gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für sämtliche rechtsgeschäftlichen Beziehungen zwischen Bachmann Mechanik AG und ihren Kunden.
Geltungsbeginn: Mit der Aufgabe der Bestellung eines Produktes, mit der Vornahme des Kaufs eines Produktes oder mit der Erteilung eines Auftrages an Bachmann Mechanik AG akzeptiert der Kunde die vollumfängliche Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Preise: Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken und sind auch in Schweizer Franken zu begleichen. Die gesetzliche Mehrwertsteuer, andere gesetzliche Abgaben oder Steuern, weitere Abgaben und Gebühren ähnlicher Art, Versandkosten sowie Transportversicherungskosten sind in den Preisen nicht inbegriffen und gehen zusätzlich zu Lasten des Kunden.
Offerten: Die Angebotsgültigkeit beträgt wenn nichts anderes vereinbart wurde 30 Tage.
Zahlungsmodalitäten: Die Rechnungen sind binnen 30 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne jeglichen Abzug zu bezahlen. Zu Teilzahlungen ist der Kunde nicht berechtigt. Der Kunde ist auch weder berechtigt, Zahlungen wegen Beanstandungen zurückzuhalten noch ist er berechtigt, seine Schulden gegenüber Bachmann Mechanik AG mit anderweitigen Gegenforderungen gegenüber Bachmann Mechanik AG zu verrechnen. Die Bachmann Mechanik AG hält sich das Recht vor, bei grösseren Aufträgen z.B. die über eine längere Zeitspanne dauern, Teilrechnungen zu erstellen oder eine Vorauszahlungspauschale zu verlangen.
Verzug: Der Kunde gerät mit Ablauf der 30-tägigen Zahlungsfrist ohne weiteres in Verzug. Der von diesem Zeitpunkt an geschuldete Verzugszins beträgt 5 % pro Kalenderjahr. Bei zusätzlichen Zahlungsaufforderungen wird dem Kunden neben dem dannzumal bereits fälligen Verzugszins für jede Zahlungsaufforderung je eine pauschale Umtriebsentschädigung von CHF 20.00 belastet.
Eigentumsvorbehalt: Bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Kaufpreisschuld behält sich Bachmann Mechanik AG an allen verkauften Produkten und Dienstleistungen das Eigentumsrecht vor und ist berechtigt, ohne Mitwirkung des Kunden und damit einseitig eine entsprechende Anmeldung zur Eintragung im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister vorzunehmen.
Lieferungen: Bachmann Mechanik AG versucht alles in ihrer Macht stehende, um die von ihr angegebenen Lieferfristen einzuhalten, ohne dafür Gewähr zu übernehmen. Teillieferungen sind zulässig. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus Teillieferungen von der Erfüllung der gesamten Bestellung abhängig zu machen. Ohne Bachmann Mechanik AG bei Nichteinhaltung der Lieferfrist eine angemessene Nachfrist zur nachträglichen Lieferung angesetzt, ihr den Rücktritt bei ergebnislosem Ablauf dieser Nachfrist angekündigt und deren ergebnislosen Ablauf abgewartet zu haben, ist der Kunde nicht berechtigt, seinen Rücktritt vom Rechtsgeschäft zu erklären. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen durch den Kunden ist bei Lieferverzug in jedem Fall ausgeschlossen.
Höhere Gewalt: In allen Fällen höherer Gewalt, ist Bachmann Mechanik AG von der Einhaltung der Lieferfristen vollumfänglich entbunden, ohne dass dem Kunden diesfalls das Recht zusteht, vom Rechtsgeschäft zurückzutreten und/oder Schadenersatzansprüche geltend zu machen.
Haftung: Bachmann Mechanik AG haftet dem Kunden ausschliesslich für grobe Fahrlässigkeit oder rechtswidrige Absicht.
Garantie (Gewährleistung): Die Bachmann Mechanik AG gewährt auf hergestellte und/oder veredelte Fabrikationen keine Garantie.
Rügepflicht: Bei erkennbaren Mängeln hat der Kunde umgehend nach Erhalt der Produkte unter Angabe der Art der Mängel Bachmann Mechanik AG schriftlich Anzeige zu erstatten. Versäumt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, so gilt das Produkt oder die in Anspruch genommene Dienstleistung als genehmigt. Transportschäden sind sofort dem entsprechenden Transportunternehmen zu melden. Bachmann Mechanik AG übernimmt für Transportschäden keinerlei Haftung.
Teilnichtigkeit/Teilunwirksamkeit: Die teilweise oder vollständige Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbindungen hat, unabhängig vom Zeitpunkt deren Eintretens, nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit der restlichen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbindungen zur Folge. Bachmann Mechanik AG und der Kunde sind gehalten, in diesem Falle anstelle der teilweise oder vollständig nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen eine zulässige, gültige und wirksame Regelung zu treffen, die Sinn und Zweck der teilweise oder vollständig nichtigen oder unwirksamen Bestimmungen am besten erreicht.
Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Betreibungsort und Gerichtsstand: Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen Bachmann Mechanik AG und ihren Kunden unterstehen, unter Ausschluss jeglichen Kollisionsrechts und jeglichen Staatsvertragsrechts (insbesondere des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf [„Wiener Kaufrecht"]), ausschliesslich und vollumfänglich dem schweizerischen Recht. Erfüllungsort, Betreibungsort für Kunden mit ausländischem Wohnsitz und ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von Bachmann Mechanik AG. Bachmann Mechanik AG hat indessen das Recht, den Kunden beim zuständigen Betreibungsamt, Gericht oder jeder sonst zuständigen Amtsstelle an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen.

